Im Kampf um das Sorgerecht versuchen gelegentlich im In- oder Ausland lebende Elternteile, den Partner vor vollendete Tatsachen zu stellen. Die Versuchung ist deshalb so groß, weil gerade in internationalen Fällen mit einer langen Verfahrensdauer zu rechnen ist, die eine nur schwer überwindbare Macht des Faktischen begründen kann. Hinzu kommt ein weit verbreiteter Glaube, in Sorgerechtssachen bei den Gerichten in der jeweiligen Heimat besser als in der Fremde aufgehoben zu sein. Versuche dieser Art lassen sich auf zwei Varianten reduzieren: Ein in Deutschland wohnendes Kind wird gegen den Willen eines Elternteils – zumeist von dem anderen Elternteil – ins Ausland entführt oder nach einem Besuch im Ausland nicht wieder zurückgebracht oder umgekehrt, ein mit den Eltern im Ausland lebendes Kind wird nach Deutschland entführt oder nach einem Besuch hier behalten. Zur Wiederherstellung des Sorgerechts gibt es heute verschiedene rechtliche Möglichkeiten. In beiden [...]