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Familiensachen mit Auslandsberührung
§ 2 Ehesachen
A. Verfahrensrecht
Internationale Entscheidungszuständigkeit
1. Brüssel IIb-VO
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Handbücher
Familiensachen mit Auslandsberührung
§ 2 Ehesachen
A. Verfahrensrecht
Internationale Entscheidungszuständigkeit
1. Brüssel IIb-VO
a) Vorbemerkung
b) Zeitlicher Geltungsbereich
c) Räumlicher Anwendungsbereich und Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit; internationaler Anwendungsbereich
d) Sachlicher Anwendungsbereich: Ehesachen
e) Persönlich-räumlicher Anwendungsbereich; erfasster Personenkreis
f) Allgemeine und besondere Zuständigkeitsgründe für Ehesachen nach der Brüssel IIb-VO
g) Konkurrierende Zuständigkeiten - positiver Kompetenzkonflikt
h) Folgen einer Sachentscheidung des unzuständigen Gerichts trotz Rechtshängigkeitssperre
i) Zuständigkeit bei Fällen elterlicher Verantwortung für gemeinsame Kinder - Art. 7-16 Brüssel IIb-VO
j) Zuständigkeit bei Fällen der Kindesentführung
k) Nicht erfasste Zuständigkeiten
l) Einstweilige Maßnahmen im Bereich der Brüssel IIb-VO zur elterlichen Verantwortung
m) Zuständigkeit bei Klärung von Vorfragen - Art. 16 Brüssel IIb-VO
n) Wichtige besondere (nationale, ergänzende) Zuständigkeitsregelungen für Verfahren nach der Brüssel IIb-VO/Brüssel IIa-VO, dem HKiEntÜ und ESorgeÜ - IntFamRVG
f) Allgemeine und besondere Zuständigkeitsgründe für Ehesachen nach der Brüssel IIb-VO
ff) Restzuständigkeit als Auffangzuständigkeit
dd) Zuständigkeit mit Bezug zu gemeinsamer Staatsangehörigkeit
f) Allgemeine und besondere Zuständigkeitsgründe für Ehesachen nach der Brüssel IIb-VO
bb) Aufenthaltszuständigkeit mit Bezug zu beiden Ehegatten
aa) Übersicht
cc) Aufenthaltszuständigkeit mit Bezug zum Antragsteller
f) Allgemeine und besondere Zuständigkeitsgründe für Ehesachen nach der Brüssel IIb-VO
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vor
ee) Besondere Zuständigkeit bei Gerichtsstand mit Verfahrensbezug
ff) Restzuständigkeit als Auffangzuständigkeit
dd) Zuständigkeit mit Bezug zu gemeinsamer Staatsangehörigkeit
f) Allgemeine und besondere Zuständigkeitsgründe für Ehesachen nach der Brüssel IIb-VO
bb) Aufenthaltszuständigkeit mit Bezug zu beiden Ehegatten
aa) Übersicht
cc) Aufenthaltszuständigkeit mit Bezug zum Antragsteller