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Familiensachen mit Auslandsberührung
§ 2 Ehesachen
A. Verfahrensrecht
Internationale Anerkennungszuständigkeit
3. Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen (außerhalb der Brüssel IIb-VO/Brüssel IIa-VO)
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Handbücher
Familiensachen mit Auslandsberührung
§ 2 Ehesachen
A. Verfahrensrecht
Internationale Anerkennungszuständigkeit
3. Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen (außerhalb der Brüssel IIb-VO/Brüssel IIa-VO)
a) Grundsatz der Inzidentanerkennung
b) Anerkennungsverfahren nach §§ 107, 109 FamFG - Anerkennung einer Ehescheidung aus Drittstaaten, Vereinigtes Königreich und Dänemark
c) Anerkennungsvoraussetzungen
d) Folgen der Nichtanerkennung
e) Verfahren der Landesjustizverwaltung
c) Anerkennungsvoraussetzungen
dd) Erweiterungen der Anerkennungszuständigkeit
ee) Ordnungsgemäßes Verfahren, rechtliches Gehör
ff) Kollision mehrerer Entscheidungen
gg) Verstoß gegen den ordre public
hh) Gegenseitigkeit
bb) Wirksamkeit der ausländischen Entscheidung
aa) Allgemeines
c) Anerkennungsvoraussetzungen
c) Anerkennungsvoraussetzungen
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cc) Anerkennungsvoraussetzung der internationalen Zuständigkeit
dd) Erweiterungen der Anerkennungszuständigkeit
ee) Ordnungsgemäßes Verfahren, rechtliches Gehör
ff) Kollision mehrerer Entscheidungen
gg) Verstoß gegen den ordre public
hh) Gegenseitigkeit
bb) Wirksamkeit der ausländischen Entscheidung
aa) Allgemeines
c) Anerkennungsvoraussetzungen