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Zunächst geht es darum, dass ausländische Ehegatten, die in Deutschland leben, eine Scheidung außerhalb Deutschlands häufig in ihrer Heimat in Betracht ziehen wollen. Das Interesse eines oder beider ausländischer Ehegatten kann aber auch gegenteilig ausgerichtet sein, weil jeder Ehegatte das jeweilige Forumsrecht als günstiger für sich erachtet. Aber auch für gemischt-nationale Ehegatten stellt sich die Frage nach dem anzurufenden Forum. Letztlich können auch Ehegatten, von denen beide der deutschen Nationalität zugehörig sind, eine Scheidung im Ausland wünschen (etwa anlässlich des dortigen dauernden Aufenthalts oder um die Möglichkeiten eines „Scheidungsparadieses“ auszuschöpfen). Dies kann sowohl Kosten- als auch Zeitgründe haben. Dabei kann es auch zu einem Wettlauf um das einem Beteiligten günstigere Scheidungsstatut kommen („forum-shopping“). Es stellt sich in allen diesen Fällen die Frage nach der späteren „Anerkennung“ im Inland und hierbei in [...]
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