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OLG Saarbrücken: Unterhaltsrechtliche Leitlinien (Stand: 01.01.2016)

Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab 01.01.2016 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen.

Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt

1.

gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,

a)

für Erwerbstätige 1.080 €,

b)

für Nichterwerbstätige 880 €,

2.

gegenüber anderen volljährigen Kindern generell 1.300 €,

3.

gegenüber dem getrenntlebenden und dem geschiedenen Ehegatten oder der Mutter/dem Vater eines nichtehelichen Kindes unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig, 1.200 €,

4.

gegenüber Eltern mindestens 1.800 €.