Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen OLG (Stand 01.01.2023)
Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab dem 01.01.2023 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen.
Für Zwecke der Bemessung des Ehegattenunterhalts wird der Erwerbsanreiz mit 1/10 des anrechenbaren Erwerbseinkommens in Ansatz gebracht.
Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt
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