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Eidesstattliche Versicherung In Kenntnis über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung als Mittel der Glaubhaftmachung tatsächlicher Angaben in einem geordneten Verfahren vor einer Behörde oder einem Gericht sowie belehrt über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlichen oder fahrlässig falschen Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, insbesondere der Strafvorschriften der §§ 156 und 161 StGB (ein Jahr Freiheitsstrafe bei Abgabe einer fahrlässigen bzw. drei Jahre bei Abgabe einer wissentlich falschen eidesstattlichen Versicherung) versichere ich, ..., geboren am ..., wohnhaft ..., zur Vorlage beim Amtsgericht ... – Familiengericht – hiermit Folgendes an Eides statt: ... ..., den ... [...]
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