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An das Amtsgericht ... – Familiengericht – ... In dem Scheidungsverfahren ... teile ich für die von mir vertretene Ehefrau mit, dass sich die Ehegatten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG vor dem Notar (§ 7 VersAusglG) darauf geeinigt haben, auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs wechselseitig zu verzichten. Der Versorgungsausgleich ist daher gem. § 6 Abs. 2 VersAusglG, § 224 Abs. 3 FamFG auszuschließen. Es wird um kurzfristige Anberaumung eines Scheidungstermins gebeten. Sollte das Gericht ausnahmsweise Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Vereinbarung haben, wird um einen erläuternden richterlichen Hinweis gebeten. – Anlage: Kopie der notariellen Vereinbarung ... [...]
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