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Textbaustein Türkei: Begründung des Scheidungsantrags IV. Maßgeblicher Scheidungsgrund 1. Verschuldensabhängige Scheidungsgründe Nach Art. 161 des Türkischen Zivilgesetzbuches (türk. ZGB) vom 22.11.2001 (abgedr. in: Das Standesamt 2002, 100 ff.) ist jeder Ehegatte berechtigt, wegen Ehebruchs des anderen Ehegatten die Scheidungsklage zu erheben. Diese Voraussetzungen liegen vor, denn die Antragsgegnerin pflegt seit längerer Zeit außereheliche Beziehungen mit wechselnden Partnern. Davon hat der Antragsteller vor zwei Wochen erfahren, so dass die Verjährungsfrist eingehalten ist. Darüber hinaus hat er der Antragsgegnerin die ehebrecherischen Handlungen nicht verziehen und beabsichtigt auch nicht, dies zu tun. Zudem liegen die in Art. 162 türk. ZGB formulierten Scheidungsgründe vor. Die Antragsgegnerin hat den Antragsteller mit einem großen Fleischermesser angegriffen, nachdem dieser die ehebrecherischen Handlungen zur Sprache gebracht hatte. Der Antragsteller wurde [...]
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