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Textbaustein Polen: Begründung des Scheidungsantrags IV. Die Antragstellerin begehrt die Scheidung ihrer Ehe nach dem hier anwendbaren polnischen Recht wegen „tiefgreifender und andauernder Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft“ (Art. 56 § 1 poln. FVGB). Angesichts der Gründe, die hierzu geführt haben, kann nicht angenommen werden, dass die Eheleute zur ehelichen Lebensgemeinschaft zurückfinden werden, obwohl sie noch nicht getrennt leben. Die Ehefrau muss dem Ehemann nämlich vorwerfen, dass er ehewidrige Beziehungen zu einer anderen Frau unterhält. Beweis: Anhörung der Beteiligten Der Scheidung stehen auch nicht das Wohl der gemeinsamen minderjährigen Kinder oder die Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens (Art. 56 § 2 poln. FVGB) entgegen und schließlich ist die Zerrüttung, die sich aus den geltend gemachten Gründen ergibt, auch nicht ausschließlich von der Antragstellerin verschuldet (Art. 56 § 3 poln. FVGB), sondern von dem Antragsgegner. Es [...]
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