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An die Bußgeldbehörde ... (Anschrift) Az. ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... wegen Ordnungswidrigkeit beantrage ich, namens und in Vollmacht meines Mandanten, das gegen ihn geführte Bußgeldverfahren gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen und führe zur Begründung wie folgt aus: 1. Mein Mandant hat nicht gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO verstoßen. Nach dieser Vorschrift darf bei unklarer Verkehrslage nicht überholt werden. Die Verkehrslage ist für den Überholenden nur dann unklar, wenn nach allen Umständen mit einem gefahrlosen Überholen nicht gerechnet werden darf (König, in: Hentschel/König/Dauer, § 5 StVO Rdnr. 34 m.w.N.). 2. Es sind keine objektiven Gründe ersichtlich, die für das Bestehen einer unklaren Verkehrslage sprechen würden. Insbesondere ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass allein der Umstand, dass in einer überholten Fahrzeugkolonne möglicherweise eine Lücke für ein parkendes Fahrzeug freigehalten wird, um diesem das [...]
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