An die Bußgeldbehörde ... (Anschrift) Az. ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... wegen Ordnungswidrigkeit beantrage ich, namens und in Vollmacht meines Mandanten, das gegen ihn geführte Bußgeldverfahren gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen und führe zur Begründung wie folgt aus: 1. Mein Mandant bestreitet, überholt zu haben, obwohl er nicht übersehen konnte, dass während des gesamten Überholvorgangs eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. 2. Nach Aktenlage ist mein Mandant einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht ausreichend verdächtig. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StVO darf nur überholen, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Das ist dann der Fall, wenn der Überholende einen Abschnitt der Gegenfahrbahn übersehen kann, der zumindest so lang ist, wie die für den Überholvorgang benötigte Fahrstrecke zzgl. der Strecke, welche ein entgegenkommendes, mit [...]