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An die Bußgeldbehörde ... (Anschrift) Az. ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... wegen Ordnungswidrigkeit beantrage ich, namens und in Vollmacht meines Mandanten, das gegen ihn geführte Bußgeldverfahren gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen und führe zur Begründung wie folgt aus: 1. Mein Mandant lässt sich zur Sache ein, wie folgt: „Ich habe nicht bemerkt, dass mich ein Einsatzfahrzeug der Polizei überholen wollte, als ich beschleunigt habe.“ Weitere Angaben zur Sache wird mein Mandant nicht machen. 2. Es liegt kein hinreichender Tatverdacht gegen meinen Mandanten vor. Hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (BGH, NJW 1970, 1543, 1544). Davon ist im vorliegenden Fall nicht auszugehen. 3. Ein Fahrzeugführer ist vor einer Geschwindigkeitserhöhung nicht verpflichtet, sich durch [...]
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