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An die Bußgeldbehörde (Anschrift) Az. ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... wegen Ordnungswidrigkeit beantrage ich, namens und in Vollmacht meines Mandanten, das gegen ihn geführte Bußgeldverfahren gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen und führe zur Begründung wie folgt aus: 1. Mein Mandant hat den Tatbestand des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO nicht erfüllt. Nach allgemeiner Ansicht ist von einer unklaren Verkehrslage auszugehen, wenn nach allen Umständen nicht mit einem gefahrlosen Überholen gerechnet werden darf (König, in: Hentschel/König/Dauer, § 5 StVO Rdnr. 34). 2. Nach Aktenlage steht fest, dass die Verkehrslage aus objektiver Sicht nicht unklar war. Mein Mandant hat sich einem mit ca. 30 km/h vorausfahrenden Fahrzeug von hinten genähert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat 50 km/h betragen. Allerdings führt allein der Umstand, dass ein Fahrzeug langsamer fährt, als in der konkreten Situation zulässig ist, nicht zum Vorliegen einer [...]
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