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An die Bußgeldbehörde (Anschrift) Az. ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... wegen Ordnungswidrigkeit beantrage ich, namens und in Vollmacht meines Mandanten, das gegen ihn geführte Bußgeldverfahren gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen und führe zur Begründung wie folgt aus: Der Tatbestand des § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO ist vorliegend nicht erfüllt. Nach dieser Vorschrift muss der Überholende einen ausreichenden Seitenabstand zum Überholten während des gesamten Überholvorgangs einhalten (BGH, Urt. v. 26.11.1974 – VI ZR 10/74). Nach aktueller Rechtslage gibt § 5 Abs. 4 Satz 3 StVO vor, welcher Seitenabstand beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden einzuhalten ist. In allen anderen Fällen gibt das Gesetz nicht vor, welcher Seitenabstand als „ausreichend“ anzusehen ist. Die Rechtsprechung stellt zur Bestimmung eines ausreichenden Seitenabstands maßgeblich auf die Fahrzeugart [...]
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