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1. Grundsatz: Die Partei hat Anspruch auf Bescheidung ihres VKH-Antrags bei Bewilligungsreife (dazu). 2. Wenn der Beteiligte dennoch rügelos verhandelt: Wenn die Partei eine Entscheidung über den PKH-Antrag nicht anmahnt, sondern zur Sache verhandelt, ist eine gemeinsame Entscheidung von PKH und Hauptsache nicht verfahrensfehlerhaft, OLG Köln DRsp 1999/9774 = FamRZ 1999,998. Wenn ein Anwalt trotz Nichtbescheidung des Beiordnungsantrages vorbehaltlos (hier als Unterbevollmächtigter) aufgetreten ist, steht der Partei kein Beschwerderecht zu, OLG Naumburg DRsp 1999/8905 = FamRZ 2000,105. 3. Bei Nichtbescheidung und folgendem Abschluss der Instanz: a. Ist die Instanz beendet? >Dazu. b. Grundsatz: PKH darf rückwirkend bewilligt werden, OLG Naumburg DRsp 2000/3793. Dies gilt entsprechend, wenn ein Antrag auf Beiordnung eines Anwalts nicht beschieden wurde, OLG München DRsp 2012/13477 = FamRZ 2002,1196. Zeitpunkt der Beurteilung der Erfolgsaussicht: >Dazu. Eine rückwirkende [...]
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