3. Selbst beteiligt 1. Selbes Gericht / Einreichung: a. Grundsätze: Der VKH-Antrag ist "bei dem Prozessgericht zu stellen" (§ 117 I 1 1.HS ZPO >Text); er ist bei dem Gericht anzubringen, bei dem der Rechtsstreit schwebt oder anhängig gemacht werden soll, Zöller[30.] 117 ZPO R.1. Nur wenn das Gericht als Prozess- oder Vollstreckungsgericht in Anspruch genommen werden soll, nicht als Justizverwaltungsbehörde zur Vorbereitung eines Verfahrens vor einem ausländischen Gericht, KG DRsp 2005/12036 = FamRZ 2006,1210. b. Bei Vollstreckung: >Dazu. c. Nur für die Instanz: (a) Grundsatz: Die Bewilligung gilt nur für den Rechtszug (§ 119 ZPO >Text), der mit der abschließenden Entscheidung oder einer sonstigen Erledigung endet, BGH DRsp 2007/9307 = FamRZ 2007,1088. Anschlussrechtsmittel werden umfasst (§ 48 II 1 RVG >Text). (b) Bei Zurückverweisung: Die für das Rechtsmittel bewilligte PKH gilt weiter (da einheitlicher "Rechtszug"), sofern nicht Gründe [...]