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(>VKH-Prüfungsverfahren / >Beurteilungszeitpunkt für Erfolgsaussicht) 1. Beim VKH-Antrag des Rechtsmittelgegners: Entscheidungsreife tritt hier erst später ein (dazu). 2. Bei Vergleichsbereitschaft: Erfolgsaussicht ist ohne Sachprüfung anzunehmen für den Kläger in Höhe des Betrages, auf den sich die Parteien vergleichen wollen und für den Beklagten in Höhe des überschießenden Betrages; im Übrigen ist die Erfolgsaussicht nach üblichen Regeln zu prüfen, LG Kaiserslautern NJW-RR 2011,930. 3. Ansonsten: Voraussetzungen der Bewilligungsreife: (>Bedeutung) 1) Rechtliches Gehör (dazu): 1a) Wenn der Kläger PKH will: Dann muss eine angemessene Frist für den Gegner abgelaufen sein (dazu), OLG Köln DRsp 2006/21037 = FamRZ 2006,1854, OLG Köln DRsp 2008/6187, BGH DRsp 2012/8314 = FamRZ 2012,964 = NJW 2012,1964 [19]. Wenn der Gegner innerhalb angemessener Frist Gelegenheit hatte, Stellung zu nehmen, BGH DRsp 2015/1528 [7]. Eine solche Frist kann aber bei Eilverfahren [...]
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