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(>Glaubhaftmachung) 5. Freibeweis / 6. Schätzung 1. Beweisantrag auf Einholung einer Auskunft: Ein solcher Antrag kann bei Unterhaltsverfahren als Anregung in Betracht kommen (dazu), ist aber grds. kein zulässiger Beweis, OLG Zweibrücken DRsp 2004/109 = NJW 2004,519. 2. Polygraphische Untersuchung (Lügendetektor): Ein solcher Beweisantrag kann als völlig ungeeignet zurückgewiesen werden, BGH DRsp 2003/9912 = NJW 2003,2527 = FamRZ 2003,1379 /2; a.A.: OLG München DRsp 1999/4781 = FamRZ 1999,674, Dettenborn FPR 2003,559, AG Schwäbisch Hall NZFam 2022,129 K, AG Schwäbisch Hall NZFam 2022,654 K, AG Schwäbisch Hall NZFam 2022,1125. Die Kosten für ein entsprechendes Gutachten sind niederzuschlagen (dazu), KG DRsp 2010/19348 = FamRZ 2011,839. Ein Polygraphenbeweis ist weiterhin ungeeignet, OLG Hamm DRsp 2012/19525, BVerwG DRsp 2014/14771. In Kindschaftsverfahren ist eine Untersuchung mit dem Polygraphen geeignet, um einen Unschuldigen zu entlasten, OLG Dresden FamRZ 2013,1747 [...]
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