1. Sind wechselseitige Abänderungsanträge gleichzeitig zulässig? a. Bei demselben Gericht: Wechselseitige Anträge sind nur innerhalb desselben Verfahrens zulässig, also als Widerklage (dazu), Wendl-Staudigl[5.] § 8 R.154. Getrennte Klagen können ggf. verbunden werden (arg. früher § 654 III ZPO); ansonsten ist die später rechtshängige Klage als unzulässig abzuweisen, OLG Düsseldorf DRsp 1995/1432 LS = FamRZ 1994,1535, BGH DRsp 1998/3469. b. Bei verschiedenen Gerichten: (a) Grundsatz: Wenn bei einer rechtshängigen Ermäßigungsklage eine gegenläufige Erhöhungsklage anderswo anhängig gemacht wird (oder umgekehrt), so betrifft diese denselben Gegenstand und ist wegen § 261 III Nr.1 ZPO (Text) abzuweisen. (b) Verweisung? Eine Verweisung kraft Sachzusammenhangs ist nicht zulässig (da es um die Rechtshängigkeit und nicht nur um eine Frage der Zuständigkeit geht), BGH DRsp 1997/4978 = FamRZ 1997,488 /1; sie wäre bei an sich bestehender Zuständigkeit ohnehin nicht [...]