(>Beim Ehegattenunterhalt) 1. Anzurechnen als Einkommen des Kindes? a. Wird sein Bedarf durch das Kindergeld erhöht? Für den Bedarf des Kindes ist das Kindergeld ohne jede Bedeutung, BGH DRsp 1997/4444 = FamRZ 1997,806 = NJW 1997,1919. b. Wird seine Bedürftigkeit vermindert? Soweit das auf das Kind entfallende Kindergeld zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden ist (dazu), "mindert es den Barbedarf des Kindes" (§ 1612b I 2 BGB >Text). 2. Wird die Leistungsfähigkeit von S durch Kindergeld erhöht? Nein. Der Barunterhaltsschuldner muss von ihm bezogenes Kindergeld auskehren (dazu), soweit er es nicht mit anderen Leistungen verrechnen darf. [...]