(>§ 1603 im Kontext) 2. Wie wirkt sich die Privilegierung aus? 1. Wann ist ein volljähriges Kind privilegiert? a. Gesetzeslage: "Den minderjährigen Kinder stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden" (§ 1603 II 2 BGB; ab 1.7.1998). b. Wann gilt die Privilegierung? (a) Wann kommt sie in Betracht? Nur wenn das volljährige Kind (a1) Unverheiratet ist und (a2) Noch nicht 21 Jahre alt ist (keine analoge Anwendung bei Behinderung pp. >dazu) und (a3) Noch "in der allgemeinen Schulausbildung" ist (keine analoge Anwendung bei Behinderung pp. >dazu) und (a4) "Im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils" lebt. (b) Wann fällt sie weg? Mit: (ba) Vollendung des 21. Lebensjahrs. (bb) Auszug, KG FPR 2002,323. (bc) Ende des Schulbesuchs: Aber nicht mit unverschuldeter Unterbrechung, BGH DRsp [...]