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1. Was ist das? Der Liquidationswert ist der Zerschlagungswert als grds. unterste Grenze des Unternehmenswerts, BGH DRsp 2020/1239 = FamRZ 2019,429. Der Liquidationswert ist der Verkaufswert der einzelnen Gegenstände aus dem Betrieb bei Zerschlagung des Unternehmens (dazu), nach Abzug aller Verbindlichkeiten, vgl. Münch FamRZ 2006,1166. Auch Veräußerungskosten sind abzuziehen, Mayer-Klenk/ Borth FamRZ 2012,1926. Er stellt i.d.R. die unterste Grenze des Unternehmenswerts dar, BGH DRsp 1992/3748 = FamRZ 1986,776. 2. Wann kommt die Liquidationswert-Methode in Betracht? Wenn nicht davon auszugehen ist, dass das Unternehmen weitergeführt wird, BGH DRsp 1994/4110 = FamRZ 1989,1276. So wenn das Unternehmen "versilbert" werden muss, um z.B. den Zugewinnausgleich bezahlen zu können, oder wenn dem Unternehmen wegen schlechter Ertragslage oder aus sonstigen Gründen keine günstige Fortführungsprognose gestellt werden kann, BGH DRsp 2020/1239 = FamRZ 2019,429. Wieso am [...]
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