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Neben den oben erwähnten verfahrensrechtlichen Voraussetzungen müssen andererseits die Anknüpfungsregeln, die das anwendbare materielle Recht (Scheidungsstatut) bestimmen, sorgfältig ermittelt und festgestellt werden. Hierzu ist seit 21.06.2012 auf die Kollisionsregeln der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebands anzuwendenden Rechts (= Rom III-VO) vom 20.12.2010, in Kraft getreten am 21.06.2012, zurückzugreifen.170 ABl EU 2010 Nr. L 343, 10; dazu Kohler, FamRZ 2012, 1425; Helms, FamRZ 2011, 1765; Jayme/Hausmann, Nr. 34. Ein temporäres Anwendungsproblem bestand darin, dass das deutsche Ausführungsgesetz dazu anfangs noch nicht vorlag und weitreichende praktische Fragen noch ungeregelt waren. Das Begleitgesetz vom 23.01.2013 ist am 28.01.2013 im BGBl verkündet worden und am 29.01.2013 in Kraft getreten; siehe BGBl I 2013, 101 (Gesetz zur Anpassung der [...]
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