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Fundstelle
- Beschwer des Beklagten:000 DM. (1)
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (1)
- Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von000 DM abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. (1)
- Der Zivilsenat in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom Februardurch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht xxx, die Richterin am Oberlandesgericht xxx und den Richter am (1)
- DfS Nr.264 (1)
- Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom Aprilwird kostenpflichtig zurückgewiesen. (1)
- In dem. Rechtsstreit (1)
- Oberlandesgericht xxx für Recht erkannt: (1)
- Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaften einer deutschen Bank oder Sparkasse geleistet werden. (1)
- VersR (1)
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DM 120000 Schmerzensgeld für eine inkomplette Querschnittslähmung ab dem 10. Brustwirbel infolge strahlentherapeutischer Behandlung bei einer 32jährigen Patientin. Der BGH hat die Revision des Beklagten durch Beschluß vom 08. 11. 1988 - VI ZR 98/88 - nicht angenommen.
OLG Frankfurt/Main (12 U 82/87) | Datum: 18.02.1988
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