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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 08.03.2023

2 L 102/20

Normen:
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1a
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 4
AufenthG § 5 Abs. 2
AufenthG § 5 Abs. 3 S. 2
AufenthG § 25a Abs. 1
AufenthG § 25a Abs. 4
AufenthG § 104c Abs. 1
AufenthG § 104c Abs. 3
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1a und Nr. 4
AufenthG § 5 Abs. 2
AufenthG § 5 Abs. 3 S. 2
AufenthG § 25a Abs. 1
AufenthG § 25a Abs. 4
AufenthG § 104c Abs. 1
AufenthG § 104c Abs. 3
AufenthG § 25a Abs. 1 S. 1
AufenthG § 104c Abs. 1

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 8. Kammer - vom 24. August 2020 geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer [...]
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