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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 22.09.2022

1 C 11427/21.OVG

Normen:
BauGB § 14 Abs. 1
GemO § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
GemO § 22 Abs. 4
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1
VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
BauGB § 14 Abs. 1
GemO § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
GemO § 22 Abs. 4
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1
VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3
GemO § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Fundstellen:
D_V 2023, 564

Die von der Antragsgegnerin am 12. Oktober 2021 beschlossene Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans 'H.' wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin [...]
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