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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 03.11.2021

1 Ws 73/21

Normen:
StPO § 222b
StPO § 338 Nr. 1
StPO § 222b
StPO § 338 Nr. 1

Der Besetzungseinwand wird auf Kosten des Angeklagten als unzulässig v e r w o r f e n. I. Gegen den Angeklagten ist Anklage wegen Betruges in Tateinheit mit Untreue und Bestechlichkeit zum Landgericht Saarbrücken - [...]
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