1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 02.10.2019, Az. 1 HK O 193/19, in Richtung auf die Beklagte zu 3) gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen und im [...]
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