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OLG München - Entscheidung vom 24.06.2021

34 Sch 62/19

Normen:
ZPO § 110
ZPO § 1059
ZPO § 110
ZPO § 1059

1. Der Streitwert für das Aufhebungsverfahren wird in Abänderung des Beschlusses vom 19. Februar 2020 auf 5.100.000,00 € festgesetzt. 2. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Antragsgegnerin für die Prozesskosten [...]
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