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2 BvC 49/14
Normen: BVerfGG § 24 S. 2
Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen.
Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in den Schreiben des Berichterstatters vom 23. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.