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2 BvC 5/15
Normen: EuWG § 26 Abs. 3 S. 3BVerfGG § 24 S. 2
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 5. April 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.