BVerfG, Beschluss vom 07.12.2016 - Aktenzeichen 2 BvR 1383/16
DRsp Nr. 2017/251
Verfassungsbeschwerde betreffend den Fraktionsantrag "Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916"; Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist unzulässig, da der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte nicht ausreichend dargelegt hat und im Übrigen eine solche auch nicht ersichtlich ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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