BVerfG, Urteil vom 13.10.2016 - Aktenzeichen 2 BvR 1444/16
DRsp Nr. 2017/16454
Tenor
1.Die Verfahren über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
2.Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden nach Maßgabe der Gründe abgelehnt.
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