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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.01.2005

3 B 364/04

Normen:
BauGB § 125 Abs. 3

Der Bebauungsplan Nr. 168 weist für die genannte Stichstraße eine Regelbreite von 12 m aus und am Ende der Straße eine Aufweitung auf etwa 18 m Breite, auf deren Fläche ein Wendekreis mit einem Radius von ca. 9 m [...]
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