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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.02.2005

8 B 2736/04

Normen:
StVZO § 31a

Fundstellen:
DAR 2005, 411
NZV 2005, 336
VRS 108, 457

Die gemäß § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Abwägung zwischen dem privaten Interesse der Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung der angegriffenen Ordnungsverfügung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens verschont [...]
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