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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 15.09.2005

8 B 417/05

Normen:
BImSchG § 19
4. BImSchV

Fundstellen:
NuR 2006, 251
ZUR 2006, 50

Soweit die angefochtene Genehmigung die Errichtung und den Betrieb der beiden vorgesehenen Anlagen mit einer Nabenhöhe von je 61,4 m betrifft, ist der Antrag auf Regelung der Vollziehung unzulässig. Ein Bedürfnis für [...]
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