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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 18.02.2005

10 E 1339/04

Normen:
GKG § 52 Abs. 1

Fundstellen:
NVwZ-RR 2005, 864

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Erteilung einer auf fünf Jahre befristeten Baugenehmigung für die Anbringung eines 12 m x 7 m = 84 qm großen Werbespanntuchs (Bannerwerbung) an [...]
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