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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 31.10.2005

1 B 1450/05

Normen:
GG Art. 33 Abs. 2
BBG § 8 Abs. 1 Satz 2
BBG § 23 Abs. 1

Fundstellen:
JuS 2007, 675
ZBR 2006, 177

Der Antrag ist wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Das Verfahren hat sich aufgrund der Übertragung der streitgegenständlichen Stellen auf die Beigeladenen erledigt. Für den Fall, dass zwei oder mehrere [...]
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