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OLG Naumburg - Entscheidung vom 12.05.2005

11 Wx 7/05

Normen:
FGG § 20 Abs. 1 § 27
SachenRBerG § 20 Abs. 1 § 106

Fundstellen:
NotBZ 2006, 182

I. Die auf § 89 SachenRBerG i.V.m. § 27 FGG beruhende weitere Beschwerde ist unzulässig. Es fehlt an der notwendigen Beschwerdebefugnis. Durch die angefochtene Entscheidung des Landgerichts ist ein Recht der zur [...]
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