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OLG Hamm - Entscheidung vom 08.03.2005

4 U 19/05

Normen:
TFG a.F. § 10
UWG § 4 Nr. 11
UWG § 8 Abs. 1
UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens. Nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung der Parteien muss die Antragsgegnerin die Kosten des Verfügungsverfahrens tragen. Das [...]
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