Die gemäß §§ 48 Abs. 1 ArbGG , 17a Abs. 4 Satz 3 GVG zulässige sofortige Beschwerde der Klägerin ist begründet. Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist für sie eröffnet, weil sie jedenfalls eine arbeitnehmerähnliche [...]
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