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LAG Berlin - Entscheidung vom 08.06.2005

17 Ta (Kost) 6023/05

Normen:
RVG-VV Vorbemerkung 1 vor Nr. 1000

Fundstellen:
JurBüro 2005, 644
MDR 2005, 1379
NJ 2006, 96
NZA-RR 2005, 488

Die Beschwerde ist unbegründet. Das Arbeitsgericht hat zu Recht eine Einigungsgebühr in Ansatz gebracht. 1. Die anwaltliche Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der [...]
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