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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 30.08.2004

11 Ta 112/04

Normen:
ZPO § 121 Abs. 2

I. Die Klägerin war vom 11.06.2003 bis zum 10.02.2004 in dem Betrieb der Beklagten als Altenpflegehelferin beschäftigt. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis wegen der schleppenden Zahlungsweise der Beklagten und zuletzt [...]
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