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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 04.11.2004

6 Sa 546/04

Normen:
KSchG § 1 Abs. 2
BGB § 613a

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Kündigung, welche die Beklagte mit Schreiben vom 05.06.2002 mit der Begründung erklärt hat, dass die Bereiche Softwareentwicklung und -Schulung, in denen der Kläger bislang [...]
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