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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 16.11.2000

4 U 171/99

Normen:
UWG § 1 § 13 Abs. 2 Nr. 1
GemO § 102 § 102 Abs. 1, Abs. 1 Ziff. 3 n.F. § 102 Abs. 1 Ziff. 3, Ziff. 1
GO § 85
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1 § 708 Nr. 11 § 711 § 546 Abs. 2 S. 1
GKG § 25 Abs. 2

Fundstellen:
DÖV 2001, 431
GewArch 2002, 70
OLGReport-Karlsruhe 2001, 117
wrp 2001, 426

1. Die Kläger nehmen die beklagte Stadt auf Unterlassung landschaftsgärtnerischer Arbeiten für private Auftraggeber in Anspruch. Der Kläger Ziff. 1 ist ein eingetragener Verband, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die [...]
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