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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 07.03.2000

5 UF 16/00

Normen:
BGB §§ 1612a § 1612b
GKG (1975) § 17 Abs. 1 Satz 2
GKG (2004) § 42 Abs. 1 Satz 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)

Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2000 258

Die gem. § 652 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet. Der Rechtspfleger hat die Einwendung des Antragsgegners zu Recht nicht berücksichtigt. Denn die geltend gemachte Einwendung der [...]
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