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OLG Hamburg - Entscheidung vom 30.03.2000

3 U 188/99

Normen:
ZugabeVO § 1
UWG §§ 1 3

Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2000, 345

Beide Parteien betreiben Mobilfunknetze. Die Antragsgegnerin, bei der eine Gesprächsminute im Standardtarif 0,99 DM kostet, hat damit geworben, daß man als ihr Kunde für jede Minute einer kostenpflichtigen Verbindung [...]
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