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BayObLG - Entscheidung vom 19.01.2000

3Z BR 380/99

Normen:
KostO § 20 Abs. 2, § 30 Abs. 1, § 107

Fundstellen:
BayObLGZ 2000 Nr. 2
BayObLGZ 2000, 4
FGPrax 2000, 82
JurBüro 2000, 487
ZEV 2000, 373

I. Mit notariellem Vertrag vom 8.11.1979 überließen Eheleute ihrem Sohn ihren Grundbesitz und erklärten die Auflassung. In der notariellen Urkunde heißt es: Der Erwerber verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand zu [...]
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