Nach § 99 Abs.1 BRAGO ist dem gerichtlich bestellten Anwalt in besonders umfangreichen oder tatsächlich bzw. rechtlich schwierigen Strafsachen auf Antrag eine Pauschvergütung zu bewilligen, durch die eine über das Maß [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!