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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 23.05.1996

1 AR 22/96 - 1

Normen:
BRAGO § 83 Abs. 1 Nr. 2 § 84 Abs. 1 § 97 Abs. 1 § 99 Abs. 1
RVG § 51 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004)

Nach § 99 Abs.1 BRAGO ist dem gerichtlich bestellten Anwalt in besonders umfangreichen oder tatsächlich bzw. rechtlich schwierigen Strafsachen auf Antrag eine Pauschvergütung zu bewilligen, durch die eine über das Maß [...]
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